Ein altes Handwerk gelebt von einer jungen Firma
Willkommen bei der Stickfabrik Führer
1 Allgemeines und Geltungsbereich
Für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen der Stickfabrik Führer Wolfwil (im weiteren Stickfabrik) gelten ausschliesslich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Erteilung eines Werkvertrages, Auftrages oder einer anderweitigen Bestellung (nachfolgend Auftrag) werden die vorliegenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichungen davon müssen im übergeordneten Werkvertrag, bzw. Auftrag explizit ausformuliert sein.
2 Offerte
Offerten der Stickfabrik erfolgen kostenlos und gelten nur innert 30 Tagen seit Zustellung der Offerte (Offertfrist). Anderslautende Vereinbarungen werden in der Offerte schriftlich festgehalten.
3 Auftragserteilung
Wird ein Auftrag innerhalb der Offertfrist erteilt, so gilt der Auftrag als durch die Stickfabrik angenommen. Erfolgt die Auftragserteilung zu veränderten Bedingungen oder ohne vorgängige schriftliche Offerte, so erfolgt die Auftragsannahme ausschliesslich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens der Stickfabrik. Verbindliche Liefertermine gelten nur aufgrund ausdrücklicher Bestätigung seitens der Stickfabrik.
Ohne besonderen Hinweis führt die Stickfabrik die Aufträge gemäss den aktuellsten, am Tag der Auftragserteilung vorliegenden Spezifikationen des Auftraggebers aus. Der Auftraggeber haftet für die Korrektheit dieser Spezifikationen (Gesetzeskonformität, Normenerfüllung etc.). Unterschiedliche Versionen einer Spezifikation sind unmissverständlich zu kennzeichnen. Schäden und Folgen unklarer, unvollständiger oder unkorrekter Spezifikationen sowie aufgrund missverständlich bezeichneter Versionen von Spezifikationen sind vom Auftraggeber selbst zu tragen.
4 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand wird durch die Auftragsbestätigung inkl. darin vermerkter Zusätze definiert. Darüberhinausgehende Lieferungen und Leistungen werden separat fakturiert. Fehlt eine Auftragsbestätigung wird die zu liefernde Leistung durch die Bestellung definiert, nicht aber die Lieferbedingungen. Die Stickfabrik haftet nur für schriftlich zugesicherte Eigenschaften.
5 Beigestelltes Material
Wird vom Auftraggeber Material zur Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt, so haftet der Auftraggeber für die korrekte Beschaffenheit des Materials (insbesondere für die Qualität und Eignung). Jegliche Haftung aus der Lieferung von ungeeignetem Material übernimmt der Auftraggeber.
Versicherung des Materials ist Sache des Auftraggebers. Die bei der Stickfabrik eingelagerte Ware ist und bleibt im Eigentum des Auftraggebers. Das Lager bei der Stickfabrik ist versicherungstechnisch ein externes Lager des Auftraggebers und durch diese entsprechend versichert.
Die Stickfabrik ist berechtigt Ersatz des entstandenen Schadens, einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Entstandene Nachteile des Auftraggebers sind von diesem selbst zu tragen. Wird das Material durch die Stickfabrik zerstört oder für den Auftraggeber unbrauchbar gemacht, haftet die Stickfabrik nur bei unsachgemässer Behandlung und die Haftung beschränkt sich auf den Materialwert.
6 Lieferung
Die Einhaltung der Lieferverpflichtung der Stickfabrik setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Wird Material seitens des Auftraggebers nicht bis zum vereinbarten Termin in der vereinbarten Qualität und Menge geliefert, so ist die Stickfabrik nicht mehr an den Liefertermin gebunden. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Stickfabrik berechtigt Ersatz des entstandenen Schadens einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges, einer zufälligen Verschlechterung oder der Verlust des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt an den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Der Übergang der Gefahr eines ganzen oder teilweisen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung oder des Verlustes des Leistungsgegenstandes erfolgt durch Übergabe an den, der zur Ausführung des Transportes oder der Versendung bestimmt ist.
Wird der Leistungsgegenstand durch die Stickfabrik selbst transportiert, geht die Gefahr eines ganzen oder teilweisen Untergangs mit der Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Auftraggeber über.
Ist Abholung durch den Auftraggeber vereinbart, so erfolgt der Gefahrenübergang mit der Übernahme des Leistungsgegenstandes durch den Auftraggeber bei der Stickfabrik. Die Lieferung des Vertragsgegenstandes über einen selbständigen Frachtführer bzw. Transporteur erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
Verweigert der Auftraggeber die Annahme, so ist die Stickfabrik nach eigener Wahl berechtigt, entweder Erfüllung zuzüglich des durch den Annahmeverzug entstandenen Schadens oder pauschalen Schadenersatz in Höhe von 30% der Nettoauftragssumme zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Stickfabrik bleibt vorbehalten einen grösseren Schaden nachzuweisen.
7 Mängel
Die Ware ist sofort nach Erhalt durch den Auftraggeber zu prüfen. Offensichtliche Mängel oder Abweichungen von der Bestellung sind unverzüglich, spätestens innert 7 Tagen ab Lieferung bzw. Ankündigung der Abholbereitschaft schriftlich zu beanstanden (oder melden). Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Beanstandung, so gilt die Lieferung als einwandfrei geliefert und vollumfänglich angenommen. Nach Ablauf dieser Frist werden ausschliesslich Mängel anerkannt, von denen der Auftraggeber nicht zu einem früheren Zeitpunkt erfahren haben konnte. Im Falle eines Mangels ist die Stickfabrik berechtigt, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob der Mangel durch Nachbesserung, durch Minderung des Preises oder durch Ersatzlieferung behoben wird.
8 Preise und Zahlungsbedingungen
Preisangaben sind grundsätzlich netto in Schweizer Franken. Die Preise gelten ab Werk. Die gesetzliche Mehrwertsteuer, Verpackung und der Transport sind in den Preisen nicht inbegriffen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Mehrwertsteuer richtet sich nach den am Liefertag geltenden Sätzen. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Abweichungen dieser Zahlungsbedingungen sind von der Stickfabrik schriftlich zu bestätigen. Zahlungen haben in der Währung zu erfolgen, in welcher die Rechnung ausgestellt ist. Das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Erhöhen sich zwischen dem Vertragsabschluss und vertragsgemässer Erfüllung die der Kalkulation zugrunde liegenden Kosten, so ist die Stickfabrik berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise entsprechend zu erhöhen.
Eine Zahlung gilt als erfolgt, sobald die Stickfabrik an ihrem Sitz ohne Einschränkung darüber verfügen kann.
Als Verzugszins wird 5% vereinbart. Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln bezüglich der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Inkasso- und Betreibungskosten trägt der Auftraggeber. Alternativ kann die Stickfabrik ohne Schadenersatzanspruch des Auftraggebers von sämtlichen Verträgen zurücktreten oder vom Auftraggeber eine Sicherstellung der Forderungen verlangen.
9 Haftung und Schadenersatz
Die Stickfabrik bedingt jegliche Haftung innerhalb der gesetzlichen Zulässigkeit weg. Insbesondere wird im rechtlichen, zulässigen Umfang jegliche Haftung wegbedungen für direkte oder indirekte Schäden, für Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn. Der Nachweis des Schadens in Bestand und Höhe unterliegt dem Auftraggeber. Die Stickfabrik haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind.
10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Gegenstände verbleiben bis zur vollständigen Tilgung der Forderungen gegenüber dem Besteller im Eigentum der Stickfabrik,
sofern die Stickfabrik den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Sitz des Bestellers eintragen lässt. Der Auftraggeber darf bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen die Ware weder verpfänden noch veräussern. Der Besteller ermächtigt die Stickfabrik zur Vornahme der Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister.
11 Haftung für die Online-Verbindungen
Die Stickfabrik verpflichtet sich, in den EDV-Systemen auf die sie Einfluss hat, für Sicherheitsmassnahmen gemäss aktuellem technischen Stand zu sorgen.
Die Kunden sind verantwortlich für die Sicherheit der Systeme, Programme und Daten, die sich in ihrem Einflussbereich befinden. Passwörter und/oder Benutzernamen sind gegenüber Dritten geheim zu halten.
Die Stickfabrik haftet nicht für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Dritten, mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist.
Weiter haftet die Stickfabrik nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel und Computer des Kunden oder Dritter, Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.
12 Daten und Datenschutz
Die Stickfabrik verpflichtet sich die aktuell gültigen Datenschutzgesetze einzuhalten. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Angaben (Rechnungsadresse / Provider-IP/E-Mail Adresse/Kreditkarten-Angaben) auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls eine Auslieferung der Waren zu verweigern.
13 Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so sollen dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
14 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Thal-Gäu.
Die Stickfabrik behält sich jederzeit die Änderung dieser AGB vor.
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